Einbeziehung weiterer Stadtteile in das Schutzgebiet nach dem Grazer Altstadterhaltungsgesetz 2008
LGBLA_ST_20200214_15Einbeziehung weiterer Stadtteile in das Schutzgebiet nach dem Grazer Altstadterhaltungsgesetz 2008Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
/Dokumente/LgblAuth/LGBLA_ST_20200214_15/image001.jpg
Auf Grund des § 2 Grazer Altstadterhaltungsgesetz 2008 – GAEG 2008, LGBl. Nr. 96/2008, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 28/2015, wird verordnet:
Die in den Anlagen dargestellten Teile der Landeshauptstadt Graz werden zur Zone 6, Teilbereich 1 (Waltendorf) und Teilbereich 2 (St. Peter) als Schutzgebiet nach dem Grazer Altstadterhaltungsgesetz 2008 erklärt. Die in der Anlage 1 dargestellte Abgrenzung der bestehenden Zone 3 an der Berührungslinie zur neuen Zone 6, Teilbereich 1 (Waltendorf), wird korrigiert.
Die Abgrenzung des Schutzgebietes erfolgt durch planliche Darstellung in Form eines Übersichtsplanes im Maßstab 1:25.000 (Anlage 1) und eines Detailplanes im Maßstab 1:4.000 (Anlage 2).
Diese Verordnung tritt mit 20. Februar 2020 in Kraft.
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.