Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Wildon (politischer Bezirk Leibnitz)
LGBLA_ST_20191021_81Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Wildon (politischer Bezirk Leibnitz)Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Auf Grund des § 4 Abs. 1 und Abs. 3 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115/1967, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 29/2019, wird verlautbart:
Der im politischen Bezirk Leibnitz gelegenen Marktgemeinde Wildon wird mit Wirkung vom 30. Oktober 2019 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„In rotem Schild silbern ein gemauerter, schwarz gefugter Turm mit drei je von einer Schlüsselscharte schwarz durchbrochenen Zinnen und schwarz durchbrochenem, von je einer schwarz durchbrochenen Schlüsselscharte beseiteten Rundbogentor samt hochgezogenem goldenem Fallgitter. Aus dem Turm wachsend ein goldener langbärtiger Wilder Mann mit aufgesetztem, grün geflochtenem Kranz im krausen Haar, mit beiden Händen über sich einen silbernen, spitzenbewehrten Streitkolben zum Schlag führend.“
Die der Marktgemeinde Wildon ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
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