Änderung der Steiermärkischen Bezirkshauptmannschaftenverordnung
LGBLA_ST_20191007_78Änderung der Steiermärkischen BezirkshauptmannschaftenverordnungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Auf Grund des Art. 15 Abs. 11 B-VG wird verordnet:
Die Steiermärkische Bezirkshauptmannschaftenverordnung, LGBl. Nr. 99/2012, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 99/2014, wird geändert wie folgt:
In § 2 wird beim Bezirk Graz-Umgebung der Gemeindename „Unterpremstätten-Zettling“ durch den Gemeindenamen „Premstätten“ ersetzt.
In § 2 wird beim Bezirk Hartberg-Fürstenfeld der Gemeindename „Loipersdorf bei Fürstenfeld“ durch den Gemeindenamen „Bad Loipersdorf“ ersetzt.
In § 2 wird beim Bezirk Leibnitz der Gemeindename „Straß-Spielfeld“ durch den Gemeindenamen „Straß in Steiermark“ ersetzt.
In § 2 wird beim Bezirk Murtal der Gemeindename „Großlobming“ durch den Gemeindenamen „Lobmingtal“ ersetzt.
In § 2 wird beim Bezirk Südoststeiermark der Gemeindename „Kirchbach in der Steiermark“ durch den Gemeindenamen „Kirchbach-Zerlach“ ersetzt und entfällt der Gemeindename „Murfeld,“.
Der Text des § 5a erhält die Absatzbezeichnung „(1)“; diesem wird folgender Abs. 2 angefügt:
„(2) In der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 78/2019 tritt § 2 mit 1. Jänner 2020 in Kraft.“
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