Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Sankt Ruprecht an der Raab (politischer Bezirk Weiz)
LGBLA_ST_20190916_68Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Sankt Ruprecht an der Raab (politischer Bezirk Weiz)Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Auf Grund des § 4 Abs. 1 und Abs. 3 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115/1967, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 29/2019, wird verlautbart:
Der im politischen Bezirk Weiz gelegenen Marktgemeinde Sankt Ruprecht an der Raab wird mit Wirkung vom 30. September 2019 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„In Rot silbern eine nach vorne gerichtete, mit ihren Tor- und Fensteröffnungen schwarz durchbrochene Kirche mit seitlichem quadratischen Turm mit je einem Rundbogenfenster unter dem mit einem Wetterhahn besteckten Spitzdach, die erniedrigte Apsis und das Langhaus mit Rundbogentor bis zu je zwei erhöhten Rundbogenfenstern gequadert, die Spitzgiebelfront durch hohes Rundbogentor, zwei Rundbogenfenster und ein Rundfenster gegliedert, Apsis und Giebel mit je einem Kreuz besteckt; die Kirche wird begleitet rechts oben von einer silbernen Salzkufe, links von einem silbernen Rundfenster in Form einer Rosette aus zwölf ringförmig durchbrochen auslaufenden Strahlen, das Kreiszentrum mit einer goldenen sechsblättrigen heraldischen Rose belegt. Darunter ein blauer, silbern bordierter Wellenbalken, im grünen Schildfuß silbern drei aus dem Schildrand ragende je beblätterte Frühlingsknotenblumen mit 1:2:1 Blüten.“
Die der Marktgemeinde Sankt Ruprecht an der Raab ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
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