Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Fernitz-Mellach (politischer Bezirk Graz-Umgebung)
LGBLA_ST_20190916_67Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Fernitz-Mellach (politischer Bezirk Graz-Umgebung)Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Auf Grund des § 4 Abs. 1 und Abs. 3 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115/1967, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 29/2019, wird verlautbart:
Der im politischen Bezirk Graz-Umgebung gelegenen Gemeinde Fernitz-Mellach wird mit Wirkung vom 30. September 2019 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„In Rot ein goldener, mit einer blauen heraldischen Lilie belegter Pfahl, vorne und hinten je eine silberne, mit der Schneide nach außen gewandte Streitaxt.“
Die der Gemeinde Fernitz-Mellach ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
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