Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Irdning-Donnersbachtal (politischer Bezirk Liezen)
LGBLA_ST_20190327_27Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Irdning-Donnersbachtal (politischer Bezirk Liezen)Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Auf Grund des § 4 Abs. 1 und Abs. 3 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115/1967, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 63/2018, wird verlautbart:
Der im politischen Bezirk Liezen gelegenen Marktgemeinde Irdning-Donnersbachtal wird mit Wirkung vom 28. März 2019 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„In Silber unter rotem Wolkenschildhaupt eine von zwei aus diesem fallenden roten Zungenblitzen beseitete blaue unterhalbe, mit einem Kreuz besteckte Lilie, im Schildfuß ein geschmälerter blauer Wellenbalken.“
Die der Marktgemeinde Irdning-Donnersbachtal ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
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