17. Verordnung:Änderung der Wohnunterstützungs-Durchführungsverordnung
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 7. März 2019, mit der die Stmk. Wohnunterstützungs-Durchführungsverordnung geändert wird
Auf Grund des § 4 Abs. 10 des Steiermärkischen Wohnunterstützungsgesetzes, LGBl. Nr. 106/2016, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 63/2018, wird verordnet:
Die Stmk. Wohnunterstützungs-Durchführungsverordnung, LGBl. Nr. 108/2016, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 106/2017, wird wie folgt geändert:
In § 4 Abs. 1 wird der Betrag „1.208,00 Euro“ durch den Betrag „1.263,00 Euro“ ersetzt.
In § 4 Abs. 2 wird der Betrag „909,42 Euro“ durch den Betrag „933,06 Euro“ ersetzt.
Nach § 6a wird folgender § 6b eingefügt:
„§ 6b
Übergangsbestimmung zur Novelle LGBl. Nr. 17/2019
Förderungsverfahren, die am 31. Dezember 2018 anhängig sind, sind nach den Bestimmungen der StWUG-DVO in der Fassung LGBl. Nr. 106/2017 zu Ende zu führen.“
Dem § 8 wird folgender Abs. 3 angefügt:
„(3) In der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 17/2019 treten § 4 und § 6b mit 1. Jänner 2019 in Kraft.“