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Die Steiermärkische Vergabe-Publikationsmedienverordnung 2011, LGBl. Nr. 10/2011, wird wie folgt geändert:
Der Text des § 3 erhält die Absatzbezeichnung „(1)“. Dem Abs. 1 wird folgender Abs. 2 angefügt:
„(2) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 28. Februar 2019 außer Kraft.“
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