Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Lobmingtal (politischer Bezirk Murtal)
LGBLA_ST_20190129_4Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Lobmingtal (politischer Bezirk Murtal)Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Auf Grund des § 4 Abs. 1 und Abs. 3 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115/1967, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 63/2018, wird verlautbart:
Der im politischen Bezirk Murtal gelegenen Gemeinde Lobmingtal wird mit Wirkung vom 30. Jänner 2019 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„In rotem Schild unter goldenem Schildhaupt in Distelblattschnitt silbern eine kreisrunde gotische Stahlschnittrosette, in welcher durchbrochen ein Dreischneuß ein in sphärischem Dreieck von drei stehenden Dreiblättern umgebenes liegendes Dreiblatt umschließt.“
Die der Gemeinde Lobmingtal ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
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