Festsetzung des Eurowertes je LKF Punkt, der Pflegegebühren der Allgemeinen Gebührenklasse für Landeskrankenanstalten sowie Zuschläge dazu in der Sonderklasse ab 2019
LGBLA_ST_20181221_107Festsetzung des Eurowertes je LKF Punkt, der Pflegegebühren der Allgemeinen Gebührenklasse für Landeskrankenanstalten sowie Zuschläge dazu in der Sonderklasse ab 2019Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Auf Grund des § 79 des Steiermärkischen Krankenanstaltengesetzes 2012, LGBl. Nr. 111/2012, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 63/2018, wird verordnet:
Der für die LKFGebühren zur Verrechnung gelangende Eurowert je LKFPunkt wird ab dem Jahr 2019 für die Landeskrankenanstalten wie folgt festgesetzt:
1,48 €
1,26 €
Die Höhe der im § 1 festgesetzten Eurowerte ist gleich mit der Höhe der kostendeckend ermittelten Eurowerte.
Auf der Grundlage der für das Jahr 2019 kostendeckend ermittelten Pflegegebühren der Allgemeinen Gebührenklasse werden diese ab 1. Jänner 2019 pro Pflegetag für Landeskrankenanstalten wie folgt festgesetzt:
1 088,50 €
806,00 €
418,90 €
311,60 €
177,80 €
Die Zuschläge zu den Pflegegebühren der Allgemeinen Gebührenklasse für die Sonderklasse in den Landeskrankenanstalten werden pro Pflegetag wie folgt festgesetzt:
Mehrbettzimmer
Einbettzimmer
41,30 €
103,10 €
41,30 €
103,10 €
30,40 €
42,30 €
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2019 in Kraft.
Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung über die Festsetzung des EuroWertes je LKFPunkt sowie der Pflegegebühren der Allgemeinen Gebührenklasse für Landeskrankenanstalten sowie Zuschläge dazu in der Sonderklasse ab dem Jahr 2018, LGBl. Nr. 114/2017, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 16/2018, außer Kraft.
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