Änderung der Höhe der Richtsätze für die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Steiermärkischen Behindertengesetz (StBHG-RSVO)
LGBLA_ST_20181213_97Änderung der Höhe der Richtsätze für die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Steiermärkischen Behindertengesetz (StBHG-RSVO)Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Auf Grund des § 10 Abs. 1 des Steiermärkischen Behindertengesetzes, LGBl. Nr. 26/2004, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 63/2018, wird verordnet:
Die Verordnung über die Höhe der Richtsätze für die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Steiermärkischen Behindertengesetz, LGBl. Nr. 119/2012, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 102/2017, wird wie folgt geändert:
„(1) Die Richtsätze für den Lebensunterhalt betragen monatlich für:
647 Euro
482 Euro
590 Euro
424 Euro
394 Euro
265 Euro.“
In § 2 wird der Betrag „53 Euro“ durch den Betrag „54 Euro“ ersetzt.
In § 3 Abs. 1 wird der Betrag „284 Euro“ durch den Betrag „290 Euro“ ersetzt.
Dem § 4a wird folgender Abs. 6 angefügt:
„(6) In der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 97/2018 treten § 1 Abs. 1, § 2 und § 3 Abs. 1 mit 31. Dezember 2018 in Kraft.“
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