Änderung der Grenze zwischen der Gemeinde Dechantskirchen und der Gemeinde Rohrbach an der Lafnitz, beide politischer Bezirk Hartberg-Fürstenfeld
LGBLA_ST_20181206_87Änderung der Grenze zwischen der Gemeinde Dechantskirchen und der Gemeinde Rohrbach an der Lafnitz, beide politischer Bezirk Hartberg-FürstenfeldGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
/Dokumente/LgblAuth/LGBLA_ST_20181206_87/image001.jpg
Aufgrund des § 11 Abs. 4 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 63/2018, wird kundgemacht:
Die Gemeindevertretungen der im politischen Bezirk Hartberg-Fürstenfeld gelegenen Gemeinde Dechantskirchen und der Gemeinde Rohrbach an der Lafnitz haben aufgrund des § 7 Abs. 1 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967 folgende Änderung ihrer Gemeindegrenzen beschlossen:
Die Grundstücke Nr. 368/1, 369/1, 370/1 und 1107/19 werden aus der KG Rohrbach-Schlag, Gemeinde Rohrbach an der Lafnitz, ausgeschieden und in die KG Schlag, Gemeinde Dechantskirchen, eingegliedert.
Die zeichnerische Darstellung des neuen Grenzverlaufes ist in den im BEV-Vermessungsamt Weiz aufliegenden technischen Unterlagen, GFN: 2101/2018/68, einzusehen.
Die Steiermärkische Landesregierung hat zu der im § 1 angeführten Grenzänderung aufgrund des § 7 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967 mit Wirkung vom 1. Jänner 2019 die Genehmigung erteilt.
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.