Änderung der Grenze zwischen der Gemeinde Buch-St. Magdalena und der Gemeinde Rohr bei Hartberg, beide politischer Bezirk Hartberg-Fürstenfeld
LGBLA_ST_20181206_86Änderung der Grenze zwischen der Gemeinde Buch-St. Magdalena und der Gemeinde Rohr bei Hartberg, beide politischer Bezirk Hartberg-FürstenfeldGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Aufgrund des § 11 Abs. 4 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 63/2018, wird kundgemacht:
Die Gemeindevertretungen der im politischen Bezirk Hartberg-Fürstenfeld gelegenen Gemeinde Buch-St. Magdalena und der Gemeinde Rohr bei Hartberg haben aufgrund des § 7 Abs. 1 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967 folgende Änderung ihrer Gemeindegrenzen beschlossen:
Die Grundstücke Nr. 12/25 und 12/29 werden aus der KG Längenbach, Gemeinde Buch-St. Magdalena, ausgeschieden und in die KG Wörth, Gemeinde Rohr bei Hartberg, eingegliedert und
die Grundstücke Nr. 1114/46, 1114/47, 1114/48 und 1114/49 werden aus der KG Wörth, Gemeinde Rohr bei Hartberg, ausgeschieden und in die KG Längenbach, Gemeinde Buch-St. Magdalena, eingegliedert.
Die zeichnerische Darstellung des neuen Grenzverlaufes ist in den im BEV-Vermessungsamt Weiz aufliegenden technischen Unterlagen, GFN: 1717 und 1718/2018/68, einzusehen.
Die Steiermärkische Landesregierung hat zu der im § 1 angeführten Grenzänderung aufgrund des § 7 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967 mit Wirkung vom 1. Jänner 2019 die Genehmigung erteilt.
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