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Auf Grund der §§ 1 und 2 des Landes- und Gemeinde-Verwaltungsabgabengesetzes 1968, LGBl. Nr. 145/1969, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 71/2017, wird verordnet:
Die Landes-Verwaltungsabgabenverordnung 2016, LGBl. Nr. 73/2016, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 15/2018, wird wie folgt geändert:
„(3) In der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 76/2018 treten Anlage Besonderer Teil Tarifpost 40 lit. d, Tarifposten 58, 70, 71, 74, 76, 77, 80 und 82 mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 2. Oktober 2018, in Kraft; gleichzeitig treten Anlage Besonderer Teil Tarifposten 29, 72, 73 und 75 außer Kraft.“
a) Tarifpost 29 entfällt.
b) Der Tarifpost 40 wird folgende lit. d angefügt:
„d)
Anerkennung von Ausbildungen
€
41,90“
c) Tarifpost 58 lautet:
„58.
Genehmigung/Zurkenntnisnahme einer Jagdverpachtung/Jagdpachtabtretung
€
69,90“
d) Tarifpost 70 lautet:
„70.
Bewilligung eines Vorhabens in einem Europaschutzgebiet, wenn das Ergebnis der Verträglichkeitsprüfung eine erhebliche Beeinträchtigung des Schutzzweckes ausschließt
€
67,70“
e) Tarifpost 71 lautet:
„71.
Bewilligung eines Vorhabens in einem Europaschutzgebiet, wenn das Ergebnis der Verträglichkeitsprüfung eine erhebliche Beeinträchtigung des Schutzzweckes oder Schutzzieles nicht ausschließt und das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses durchzuführen ist
€
271,30“
f) Tarifpost 72 entfällt.
g) Tarifpost 73 entfällt.
h) Tarifpost 74 lautet:
„74.
a) Ausnahmebewilligung von den Schutzbestimmungen für Tiere, Vögel, Pflanzen, Pilze, Mineralien und Fossilien
€
13,80
b) Bewilligung der Wiederansiedlung von nicht dem Jagdrecht unterliegenden Tierarten
€
13,80“
i) Tarifpost 75 entfällt.
j) Tarifpost 76 lautet:
„76.
Bewilligung eines Vorhabens in einem Landschaftsschutzgebiet und im Bereich von natürlich stehenden und fließenden Gewässern und ihrer Uferbereiche:
a) Bodenentnahmen (Steinbrüche, Lehm, Sand, Schotter und Torfgewinnungsanlagen, Abbau von Lagerstätten u. dgl.) und Ausweitung bestehender Gewinnungsstätten
€
279,50
b) Errichtung von Bauten und Anlagen, die nicht unter lit. d fallen
€
49,00
c) Erdbewegungen oder Geländeveränderungen
€
139,70
d) Errichtung von Wasserkraftanlagen einschließlich aller Nebenanlagen und Änderung des Betriebes
€
419,30
e) alle anderen Bewilligungen
€
49,00“
k) Tarifpost 77 lautet:
„77.
Ausnahmebewilligung eines Vorhabens in einem Naturschutzgebiet:
a) Bodenentnahmen, Sprengungen und Grabungen geringeren Ausmaßes für den privaten Bedarf
€
27,80
b) alle anderen Ausnahmebewilligungen
€
49,00“
l) Tarifpost 80 lautet:
„80.
Ausnahmebewilligung und Bewilligung eines Vorhabens nach Einleitung eines Verfahrens zur Unterschutzstellung
a) in Landschaftsschutzgebieten wie unter Tarifpost 76
b) in Naturschutzgebieten wie unter Tarifpost 77
c) in Europaschutzgebieten wie unter den Tarifposten 70 und 71“
m) Tarifpost 82 lautet:
„82.
Ausnahmebewilligung für Sportveranstaltungen und Trainingsfahrten mit Geländefahrzeugen
€
98,00“
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