Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Bad Mitterndorf (politischer Bezirk Liezen)
LGBLA_ST_20180320_29Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Bad Mitterndorf (politischer Bezirk Liezen)Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Auf Grund des § 4 Abs. 1 und Abs. 3 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115/1967, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 131/2014, wird verlautbart:
Der im politischen Bezirk Liezen gelegenen Marktgemeinde Bad Mitterndorf wird mit Wirkung vom 25. März 2018 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„Im geteilten Schild oben Blau, belegt mit einem silbernen Schneekristall, zu Grün teilend ein silberner Schräglinksbalken, aus dem unten silbern ein beblätterter Fieberklee wächst; unten in Gold aus blauer Schale ein zweistrahliger blauer Springquell.“
Die der Marktgemeinde Bad Mitterndorf ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
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