Festsetzung des Eurowertes je LKF Punkt sowie der Pflegegebühren der Allgemeinen Gebührenklasse für Landeskrankenanstalten sowie Zuschläge dazu in der Sonderklasse ab dem Jahr 2018
LGBLA_ST_20171222_114Festsetzung des Eurowertes je LKF Punkt sowie der Pflegegebühren der Allgemeinen Gebührenklasse für Landeskrankenanstalten sowie Zuschläge dazu in der Sonderklasse ab dem Jahr 2018Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Auf Grund des § 79 des Steiermärkischen Krankenanstaltengesetzes 2012, LGBl. Nr. 111/2012 in der Fassung LGBl. Nr. 51/2016, wird verordnet:
Der für die LKFGebühren zur Verrechnung gelangende Eurowert je LKFPunkt wird ab dem Jahr 2018 für die Landeskrankenanstalten wie folgt festgesetzt:
Betrag in Euro
1,48
1,21
Die Höhe der im § 1 festgesetzten Eurowerte ist gleich mit der Höhe der kostendeckend ermittelten Eurowerte.
Auf der Grundlage der für das Jahr 2018 kostendeckend ermittelten Pflegegebühren der Allgemeinen Gebührenklasse werden diese ab 1. Jänner 2018 pro Pflegetag für Landeskrankenanstalten wie folgt festgesetzt:
Betrag in Euro
1 082,30
785,90
395,90
305,50
174,30
Die Zuschläge zu den Pflegegebühren der Allgemeinen Gebührenklasse für die Sonderklasse in den Landeskrankenanstalten werden pro Pflegetag wie folgt festgesetzt:
Mehrbettzimmer
Einbettzimmer
Betrag in Euro
Betrag in Euro
40,10
100,10
40,10
100,10
29,60
41,20
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2018 in Kraft.
Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung über die Festsetzung des EuroWertes je LKFPunkt sowie der Pflegegebühren der Allgemeinen Gebührenklasse für Landeskrankenanstalten sowie Zuschläge dazu in der Sonderklasse ab dem Jahr 2017, LGBl. Nr. 154/2016, außer Kraft.
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