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Auf Grund der §§ 2 und 3 des Steiermärkischen Tourismusgesetzes 1992, LGBl. Nr. 55/1992, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 57/2014, wird verordnet:
Die Gemeinde Altenmarkt bei St. Gallen wird in die Ortsklasse C eingestuft.
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2018 in Kraft.
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