Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Nestelbach bei Graz (politischer Bezirk Graz-Umgebung)
LGBLA_ST_20171011_89Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Nestelbach bei Graz (politischer Bezirk Graz-Umgebung)Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Auf Grund des § 4 Abs. 1 und Abs. 3 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115/1967, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 131/2014, wird verlautbart:
Der im politischen Bezirk Graz-Umgebung gelegenen Gemeinde Nestelbach bei Graz wird mit Wirkung vom 10. Oktober 2017 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„In grünem Schild ein goldener, mit einem schreitenden roten Fuchs belegter Schrägrechtsbalken, oben und unten begleitet von je einem schräg nach außen gewandten silbernen Nesselblatt.“
Die der Gemeinde Nestelbach bei Graz ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
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