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Der Landtag Steiermark hat beschlossen:
Das Steiermärkische Parkgebührengesetz 2006, LGBl. Nr. 37/2006, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 149/2016, wird wie folgt geändert:
§ 8 Abs. 3 zweiter Satz entfällt.
Dem § 15 wird folgender Abs. 4 angefügt:
„(4) In der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 80/2017 tritt § 8 Abs. 3 mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 7. September 2017, in Kraft.“
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