Inkrafttreten von Änderungen der Geschäftsverteilung der Mitglieder der Steiermärkischen Landesregierung
LGBLA_ST_20170705_59Inkrafttreten von Änderungen der Geschäftsverteilung der Mitglieder der Steiermärkischen LandesregierungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Gemäß § 14a Abs. 7 der Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 18. Mai 2017, mit der die Geschäftsordnung der Steiermärkischen Landesregierung geändert wird, LGBl. Nr. 46/2017, wird kundgemacht:
Der Zuständigkeitsbereich B) Z 1 tritt hinsichtlich der Leitung und Durchführung des überbetrieblichen Rettungswerks nach dem Mineralrohstoffgesetz mit 9. Juli 2017 in Kraft.
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