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Auf Grund des § 16 Abs. 4 Steiermärkisches Glücksspielautomaten- und Spielapparategesetz 2014 –StGSG, LGBl. Nr. 100/2014, wird verordnet:
Ziel dieser Verordnung ist die Festlegung der Ziele und Inhalte der in § 16 Abs. 3 StGSG vorgesehenen Grundschulung und vertiefenden Schulungen sowie die Festlegung von organisatorischen Rahmenbedingungen.
(1) Für die Grundschulung werden die Anzahl, die Ziele und Inhalte der Schulungsmodule sowie deren Umfang in Anhang 1 festgelegt.
(2) Für die vertiefenden Schulungen werden die Anzahl, die Ziele und Inhalte der Schulungsmodule sowie deren Umfang in Anhang 2 festgelegt.
(3) Jede Leiterin/jeder Leiter eines Automatensalons sowie jede verantwortliche Person (§ 12 Abs. 1 und Abs. 3 StGSG) hat sowohl die einmalige Grundschulung in der Dauer von zwei Tagen als auch jährlich eine vertiefende Schulung zu besuchen. Die Grundschulung ist möglichst frühzeitig, spätestens aber nach einem Jahr ab Beginn der Funktion als Leiterin/Leiter oder als verantwortliche Person, zu absolvieren.
Die Durchführung von Schulungen ist an folgende Voraussetzungen gebunden:
Schulungen, die bis zum Inkrafttreten der Verordnung gemäß § 16 StGSG durchgeführt wurden, gelten als Schulungen im Sinne dieser Verordnung.
Diese Verordnung tritt mit 20. Juni 2017 in Kraft.
(1) Die Grundschulung dient der Vermittlung von Basiswissen zu den gesetzlichen Grundlagen, Suchtprävention, Spielerschutzmaßnahmen und Spielsuchtproblematik.
(2) Die Dauer der Grundschulung beträgt 2 Tage (16 Einheiten); 1 Einheit entspricht 50 min.
(3) Die Schulung besteht aus folgenden Schulungsmodulen und Zeiteinheiten:
Schulungsmodule
Einheiten
1
2
3
2
3
5
(4) Die einzelnen Module weisen folgende Ziele und Lerninhalte auf:
Modul 1: Spielerschutzmaßnahmen aus rechtlicher Perspektive
Ziele:
Lerninhalte:
Modul 2: Grundlagen zu Sucht und Suchtprävention
Ziele:
Die Teilnehmerinnen/Teilnehmer erhalten Kenntnisse
Lerninhalte:
Modul 3: Grundlagen Glücksspielsucht
Ziele:
Die Teilnehmerinnen/Teilnehmer erhalten
Lerninhalte:
Modul 4: Beratung und Therapie bei problematischem Glücksspiel
Ziele:
Die Teilnehmerinnen/Teilnehmer erhalten Kenntnisse über
Lerninhalte:
Modul 5: Früherkennung und Frühintervention
Ziele:
Die Teilnehmerinnen/Teilnehmer erhalten
Lerninhalte:
Modul 6: Gesprächsführung
Ziele:
Die Teilnehmerinnen/Teilnehmer erhalten Kenntnisse über
Lerninhalte:
(1) Die Vertiefungsschulung, die als jährliche Wiederholung erforderlich ist, soll die persönliche Auseinandersetzung im Umgang mit problematischen Glücksspielerinnen/Glücksspielern reflektieren. Zusätzlich sollen aktuelle Erkenntnisse im Zusammenhang mit Glücksspielsuchtprävention und Glücksspielsucht vermittelt werden.
(2) Vertiefungsschulungen werden in 4 Modulen angeboten, sodass Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter jährlich unterschiedliche Schwerpunktsetzungen haben.
(3) Die Dauer der Vertiefungsschulung beträgt einen halben Tag (4 Einheiten) je Modul; 1 Einheit entspricht 50 min.
Schulungsmodule
Beratung und Therapie
Beobachtungskriterien, Gesprächsführung
Aktuelle Entwicklungen
Diversitätssensibilisierung
Modul 1: Beratung und Therapie
Ziele:
Die Teilnehmerinnen/Teilnehmer erhalten einen vertiefenden Einblick in die Praxis durch Kennenlernen einer Einrichtung vor Ort.
Modul 2: Beobachtungskriterien, Gesprächsführung
Ziele:
Die Teilnehmerinnen/Teilnehmer setzen sich persönlich mit wiederkehrenden Problemstellungen im Zusammenhang mit Spielerinnen/Spielern aufgrund eines problematischen Glücksspielverhaltens auseinander und diskutieren Fallbeispiele.
Modul 3: Aktuelle Entwicklungen
Ziele:
Den Teilnehmerinnen/Teilnehmern werden aktuelle Erkenntnisse aus der Forschung und Praxis vermittelt.
Modul 4: Diversitätssensibilisierung
Ziele:
Den Teilnehmerinnen/Teilnehmern werden Kenntnisse im Umgang sowie die Gesprächsführung mit unterschiedlichen Kulturen vermittelt.
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