Änderung der Geschäftsordnung der Steiermärkischen Landesregierung
LGBLA_ST_20170526_46Änderung der Geschäftsordnung der Steiermärkischen LandesregierungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Auf Grund des Art. 103 Abs. 2 und des Art. 104 Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes, BGBl. Nr. 1/1930, zuletzt in der Fassung BGBl. I Nr. 106/2016, des Art. 7 Abs. 3 und 4 und des Art. 39 des Landes-Verfassungsgesetzes 2010, LGBl. Nr. 77/2010, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 107/2016, wird verordnet:
Die Geschäftsordnung der Steiermärkischen Landesregierung, LGBl. Nr. 45/2015, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 37/2017, wird wie folgt geändert:
„Vom Zeitpunkt des Inkrafttretens gemäß § 14a Abs. 6 bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens gemäß § 14a Abs. 7 lautet in der Anlage der Zuständigkeitsbereich B) Z 1:
„(6) In der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 46/2017 treten in der Anlage der Zuständigkeitsbereich B) Z 1 hinsichtlich der Ersetzung des Gesetzestitels „Feuerpolizeigesetz“ durch den Gesetzestitel „Steiermärkisches Feuer- und Gefahrenpolizeigesetz“ und die Zuständigkeitsbereiche E) Z 3 und G) Z 1 mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 27. Mai 2017, in Kraft.
(7) In der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 46/2017 tritt in der Anlage der Zuständigkeitsbereich B) Z 1 hinsichtlich der Leitung und Durchführung des überbetrieblichen Rettungswerks nach dem Mineralrohstoffgesetz mit dem in Artikel II Z 1 der Änderung der Geschäftseinteilung des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung (Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 18. Mai 2017, GZ: LAD-157272/2016-12) angegebenen Zeitpunkt in Kraft. Dieser Zeitpunkt wird vom Landeshauptmann im Landesgesetzblatt kundgemacht.“
In der Anlage lautet der Zuständigkeitsbereich B) Z 1.:
In der Anlage lautet der Zuständigkeitsbereich E) Z 3.:
In der Anlage lautet der Zuständigkeitsbereich G) Z 1.:
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