Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Rohrbach an der Lafnitz (politischer Bezirk Hartberg-Fürstenfeld)
LGBLA_ST_20170410_34Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Rohrbach an der Lafnitz (politischer Bezirk Hartberg-Fürstenfeld)Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Auf Grund des § 4 Abs. 1 und Abs. 3 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115/1967, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 131/2014, wird verlautbart:
Der im politischen Bezirk Hartberg-Fürstenfeld gelegenen Gemeinde Rohrbach an der Lafnitz wird mit Wirkung vom 20. April 2017 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„In blauem Schild über grünem Schildfuß aus einem erniedrigten silbernen Wellenbalken wachsend drei goldene, je zweifach beblätterte Rohrkolben.“
Die der Gemeinde Rohrbach an der Lafnitz ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
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