Aufhebung einer Wortfolge im Gesetz über das Dienst- und Besoldungsrecht der Bediensteten des Landes Steiermark (Stmk. L-DBR) durch den Verfassungsgerichtshof | Omnilex
Aufhebung einer Wortfolge im Gesetz über das Dienst- und Besoldungsrecht der Bediensteten des Landes Steiermark (Stmk. L-DBR) durch den Verfassungsgerichtshof
LGBLA_ST_20161222_150Aufhebung einer Wortfolge im Gesetz über das Dienst- und Besoldungsrecht der Bediensteten des Landes Steiermark (Stmk. L-DBR) durch den VerfassungsgerichtshofGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
150. Kundmachung:Aufhebung einer Wortfolge im Gesetz über das Dienst- und Besoldungsrecht der Bediensteten des Landes Steiermark (Stmk. L-DBR) durch den Verfassungsgerichtshof
Kundmachung des Landeshauptmannes von Steiermark vom 22. Dezember 2016 über die Aufhebung einer Wortfolge im Gesetz über das Dienst- und Besoldungsrecht der Bediensteten des Landes Steiermark (Stmk. L-DBR) durch den Verfassungsgerichtshof
Gemäß Art. 140 Abs. 5 erster Satz B-VG und § 64 Abs. 2 VfGG wird kundgemacht:
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 30. November 2016, G 286/2016-10, zu Recht erkannt:
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