Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Stainz (politischer Bezirk Deutschlandsberg)
LGBLA_ST_20161129_139Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Stainz (politischer Bezirk Deutschlandsberg)Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Auf Grund des § 4 Abs. 1 und Abs. 3 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115/1967, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 131/2014, wird verlautbart:
Der im politischen Bezirk Deutschlandsberg gelegenen Marktgemeinde Stainz wird mit Wirkung vom 5. Dezember 2016 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„Zwischen silbernen, mit je drei grünen Seeblättern übereinander belegten Schildflanken in Rot unter zwei goldenen sechszackigen Sternen und über einem goldenen Kreuz ein silbernes Katharinenrad, hinterlegt mit einem schräglinks gestellten silbernen Richtschwert."
Die der Marktgemeinde Stainz ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
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