Änderung der Verlautbarung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Sölk (politischer Bezirk Liezen)
LGBLA_ST_20161102_128Änderung der Verlautbarung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Sölk (politischer Bezirk Liezen)Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Auf Grund des § 4 Abs. 3 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115/1967, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 131/2014, wird die Verlautbarung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Sölk (politischer Bezirk Liezen), LGBl. Nr. 95/2015, wie folgt geändert:
§ 1 zweiter Satz lautet:
„In einem durch eine rot unterlegte silberne Kette im Göpelschnitt geteilten Schild oben in Grün je ein silbernes sechsspeichiges Wagenrad, unten in Schwarz ein springender silberner Hirsch, unterlegt von einem silbernen Lilienstab.“
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