Änderung der Grenze zwischen der Stadtgemeinde Knittelfeld und der Gemeinde Sankt Margarethen bei Knittelfeld, beide politischer Bezirk Murtal
LGBLA_ST_20161102_126Änderung der Grenze zwischen der Stadtgemeinde Knittelfeld und der Gemeinde Sankt Margarethen bei Knittelfeld, beide politischer Bezirk MurtalGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Aufgrund des § 11 Abs. 4 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 131/2014, wird kundgemacht:
Die Gemeindevertretungen der im politischen Bezirk Murtal gelegenen Stadtgemeinde Knittelfeld und der Gemeinde Sankt Margarethen bei Knittelfeld haben aufgrund des § 7 Abs. 1 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967 folgende Änderung ihrer Gemeindegrenzen beschlossen:
Das Grundstück Nr. 666/1 wird aus der KG Apfelberg, Stadtgemeinde Knittelfeld, ausgeschieden und in die KG Mitterbach, Gemeinde Sankt Margarethen bei Knittelfeld, eingegliedert.
Die zeichnerische Darstellung des neuen Grenzverlaufes ist in den im BEV-Vermessungsamt Judenburg aufliegenden technischen Unterlagen, GFN: 752/2016/65, einzusehen.
Die Steiermärkische Landesregierung hat zu der im § 1 angeführten Grenzänderung aufgrund des § 7 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967 mit Wirkung vom 1. Jänner 2017 die Genehmigung erteilt.
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