Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Gratwein-Straßengel (politischer Bezirk Graz-Umgebung)
LGBLA_ST_20161006_120Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Gratwein-Straßengel (politischer Bezirk Graz-Umgebung)Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Auf Grund des § 4 Abs. 1 und Abs. 3 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115/1967, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 131/2014, wird verlautbart:
Der im politischen Bezirk Graz-Umgebung gelegenen Marktgemeinde Gratwein-Straßengel wird mit Wirkung vom 15. Oktober 2016 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„Im durch ein anstoßendes silbernes Fadenschrägkreuz von Blau und Grün schräggevierten Schild oben ein goldener Cherubskopf, rechts silbern eine einfach beblätterte Weintraube, links silbern ein fünffach beblätterter Buchenzweig, unten golden die Krümme eines Abtsstabes.“
Die der Marktgemeinde Gratwein-Straßengel ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
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