119. Verordnung:Änderung der Durchführungsverordnung zum Steiermärkischen Wohnbauförderungsgesetz 1993
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 29. September 2016, mit der die Durchführungsverordnung zum Steiermärkischen Wohnbauförderungsgesetz 1993 geändert wird
Auf Grund des Steiermärkischen Wohnbauförderungsgesetzes 1993, LGBl. Nr. 25/1993, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 106/2016, wird verordnet:
Die Durchführungsverordnung zum Steiermärkischen Wohnbauförderungsgesetz 1993, LGBl. Nr. 26/1993, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 52/2016, wird wie folgt geändert:
Artikel 1
Im Inhaltsverzeichnis lautet der Eintrag zu § 2 „(Entfallen)“.
§ 2 entfällt.
§ 7 Abs. 1 zweiter Satz entfällt.
Im § 7 Abs. 2 lit. b wird der Begriff „Wohnbeihilfe“ durch die Wortfolge „Förderung gemäß dem Gesetz über die Gewährung einer Wohnunterstützung“ ersetzt.
§ 7a letzter Satz lautet:
„Es gilt die Bestimmung des § 7 Abs. 5.“
Artikel 2
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 7. Oktober 2016, in Kraft.