Der Landtag Steiermark hat beschlossen:
Inhaltsverzeichnis
Ziel
Begriffsbestimmungen
Voraussetzungen
Leistungen
Sonderbestimmungen für unbegleitete minderjährige Fremde
Form und Höhe der Leistungen
Verweigerung, Einstellung und Einschränkung von Leistungen
Ruhen von Leistungen
Private Einrichtungen
Betreten von und Aufenthalt in organisierten Unterkünften, Hilfstätigkeiten
Rückerstattungspflicht
Antragstellung
Entscheidung
Unentgeltliche Rechtsberatung und Rechtsvertretung
Anzeigepflicht
Mitwirkung der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes
Auskunftspflichten
Befreiung von Verwaltungsabgaben
Verwendung personenbezogener Daten
Strafbestimmungen
EU-Recht
Verweise
Rückwirkung von Verordnungen
Übergangsbestimmungen
Inkrafttreten
Außerkrafttreten
Ziel dieses Gesetzes ist die Gewährung der vorübergehenden Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde (in den folgenden Paragrafen als Fremde bezeichnet).
Im Sinne dieses Gesetzes gelten:
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.