Der Landtag Steiermark hat beschlossen:
Das Landes-Verfassungsgesetz 2010, LGBl. Nr. 77/2010, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 109/2015, wird wie folgt geändert:
Im Inhaltsverzeichnis wird lautet der Eintrag zu Art. 80a „entfallen“ .
Art. 10 Abs. 7 entfällt.
Art. 19 Abs. 3 und 4 lauten:
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