Der Landtag Steiermark hat beschlossen:
Das Gemeinde-Personalvertretungsgesetz 1994, LGBl. Nr. 37/1994, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 58/2014, wird wie folgt geändert:
Nach dem Eintrag „§ 36 Wahlanfechtung“ wird die Zeile „§ 36a Verfahrensrecht“ eingefügt.
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