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Der Landtag Steiermark hat beschlossen:
Das Steiermärkische Wohnbauförderungsgesetz 1993, LGBl. Nr. 25/1993, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 34/2015, wird wie folgt geändert:
§ 5 Abs. 1 Z. 1 lautet:
§ 56 Abs. 29 wird folgender Abs. 30 angefügt:
„(30) In der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 98/2016 tritt § 5 Abs. 1 Z. 1 mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 27. Juli 2016, in Kraft.“
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