Auf Grund des § 4 Abs. 1 und Abs. 3 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115/1967, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 131/2014, wird verlautbart:
LGBLA_ST_20160725_94Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Schwarzautal (politischer Bezirk Leibnitz)Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Auf Grund des § 4 Abs. 1 und Abs. 3 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115/1967, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 131/2014, wird verlautbart:
Der im politischen Bezirk Leibnitz gelegenen Marktgemeinde Schwarzautal wird mit Wirkung vom 15. Juli 2016 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„Ein schwarzer, silbern gefluteter und vom oberen Schildrand angeschnittener Wellensparren, in Rot von je einem dreiblütigen, siebenfach beblätterten silbernen Wiesenschaumkraut beseitet und in Grün drei (1:2) ebensolche Pflanzen einschließend.
Die der Marktgemeinde Schwarzautal ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Schützenhöfer
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