Auf Grund des § 11 Abs. 4 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 131/2014, wird kundgemacht:
LGBLA_ST_20160705_77Änderung der Grenze zwischen der Marktgemeinde Sankt Stefan im Rosental und der Marktgemeinde Kirchbach-Zerlach, beide politischer Bezirk SüdoststeiermarkGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Auf Grund des § 11 Abs. 4 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 131/2014, wird kundgemacht:
Die Gemeindevertretungen der im politischen Bezirk Südoststeiermark gelegenen Marktgemeinde Sankt Stefan im Rosental und der Marktgemeinde Kirchbach-Zerlach haben aufgrund des § 7 Abs. 1 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967 folgende Änderung ihrer Gemeindegrenzen beschlossen:
Die Grundstücke Nr. 607, 608 und 496/2 werden aus der KG Trössengraben, Marktgemeinde Sankt Stefan im Rosental, ausgeschieden und in die KG Zerlach, Marktgemeinde Kirchbach-Zerlach, eingegliedert und
die Grundstücke Nr. 3661, 785/5 und 804/2 werden aus der KG Zerlach, Marktgemeinde Kirchbach-Zerlach, ausgeschieden und in die KG Trössengraben, Marktgemeinde Sankt Stefan im Rosental eingegliedert.
Die zeichnerische Darstellung des neuen Grenzverlaufes ist in den im BEV-Vermessungsamt Feldbach aufliegenden technischen Unterlagen, GFN: 466 und 467/2016/62, einzusehen.
Die Steiermärkische Landesregierung hat zu der im § 1 angeführten Grenzänderung aufgrund des § 7 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967 mit Wirkung vom 1. Jänner 2017 die Genehmigung erteilt.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Schützenhöfer
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