Auf Grund des § 4 Abs. 1 und Abs. 3 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115/1967, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 131/2014, wird verlautbart:
LGBLA_ST_20160622_70Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Neumarkt in der Steiermark (politischer Bezirk Murau)Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Auf Grund des § 4 Abs. 1 und Abs. 3 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115/1967, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 131/2014, wird verlautbart:
Der im politischen Bezirk Murau gelegenen Marktgemeinde Neumarkt in der Steiermark wird mit Wirkung vom 30. Juni 2016 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„In blauem Schild eine silberne, mit grüner Tanne auf grünem Berg belegte Spitze, oben beseitet von je einer goldenen heraldischen Lilie mit Staubgefäßen.“
Die der Marktgemeinde Neumarkt in der Steiermark ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Schützenhöfer
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