Auf Grund des § 4 Abs. 1 und Abs. 3 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115/1967, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 131/2014, wird verlautbart:
LGBLA_ST_20160622_69Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Passail (politischer Bezirk Weiz)Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Auf Grund des § 4 Abs. 1 und Abs. 3 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115/1967, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 131/2014, wird verlautbart:
Der im politischen Bezirk Weiz gelegenen Marktgemeinde Passail wird mit Wirkung vom 30. Juni 2016 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„In blauem Schild auf silbern geflutetem Schildfuß zwischen silbernen Schildflanken aus schroffen, sich nach oben verjüngenden Felswänden stehend ein herschauender goldener Hirsch, dessen zehnendiges Geweih einen silbernen gestürzten Anker mit durch den Ring gezogenem goldenen Zopf einschließt.“
Die der Marktgemeinde Passail ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Schützenhöfer
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