Auf Grund des § 4 Abs. 1 und Abs. 3 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115/1967, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 131/2014, wird verlautbart:
LGBLA_ST_20160616_68Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Straß in Steiermark (politischer Bezirk Leibnitz)Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Auf Grund des § 4 Abs. 1 und Abs. 3 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115/1967, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 131/2014, wird verlautbart:
Der im politischen Bezirk Leibnitz gelegenen Marktgemeinde Straß in Steiermark wird mit Wirkung vom 25. Juni 2016 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„Im von Silber zu Schwarz geteilten Schild oben auffliegend ein schwarzer golden gekrönter Rabe, unten auf grünem Feld golden gemauert eine gezinnte, von einem Tor durchbrochene Stadtmauer mit zwei gezinnten Türmen; durch das Tor führt eine silberne Straße.“
Die der Marktgemeinde Straß in Steiermark ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Schützenhöfer
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