Der Landtag Steiermark hat beschlossen:
Das Gesetz über die Patientenentschädigung, LGBl. Nr. 113/2002, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 56/2012, wird geändert wie folgt:
In § 3 Abs. 2 wird der Betrag „22.000“ durch den Betrag „35.000“ ersetzt.
§ 4 Abs. 1 bis 6a lauten:
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