Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Deutschfeistritz (politischer Bezirk Graz-Umgebung)
LGBLA_ST_20160606_61Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Deutschfeistritz (politischer Bezirk Graz-Umgebung)Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Auf Grund des § 4 Abs. 1 und Abs. 3 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115/1967, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 131/2014, wird verlautbart:
Der im politischen Bezirk Graz-Umgebung gelegenen Marktgemeinde Deutschfeistritz wird mit Wirkung vom 15. Juni 2016 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„In rotem Schild über silbernem, je dreifach gespitztem Dreiberg springend ein goldener Hirsch mit einem goldenen beblätterten Zweig im Äser.“
Die der Marktgemeinde Deutschfeistritz ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
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