Auf Grund des § 4 Abs. 1 und Abs. 3 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115/1967, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 131/2014, wird verlautbart:
LGBLA_ST_20160422_50Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Aich (politischer Bezirk Liezen)Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Auf Grund des § 4 Abs. 1 und Abs. 3 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115/1967, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 131/2014, wird verlautbart:
Der im politischen Bezirk Liezen gelegenen Gemeinde Aich wird mit Wirkung vom 5. Mai 2016 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„In grünem Schild ein roter, silbern bordierter und mit drei einander berührenden silbernen Kugeln (1:2) mittig belegter Pfahl, vorne aus der Bordierung wachsend drei silberne, je einfach fruchttragende Eichenblätter, hinten allseits anstoßend übereinander drei gestürzte eingebogene silberne Spitzen.“
Die der Gemeinde Aich ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Schützenhöfer
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