Auf Grund des § 4 Abs. 1 und Abs. 3 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115/1967, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 131/2014, wird verlautbart:
LGBLA_ST_20160401_44Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Vorau (politischer Bezirk Hartberg-Fürstenfeld)Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Auf Grund des § 4 Abs. 1 und Abs. 3 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115/1967, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 131/2014, wird verlautbart:
Der im politischen Bezirk Hartberg-Fürstenfeld gelegenen Marktgemeinde Vorau wird mit Wirkung vom 10. April 2016 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„In blauem Schild im Schildfuß eine schwarzgefugte silberne Zinnenmauer, überragt von einem achteckigen viergeschoßigen silbernen Turm mit rotem Schirmdach und goldenem Knauf; der Turm von je einer goldenen Lilie beseitet, die Mauer mit einer goldenen Lilie belegt.“
Die der Marktgemeinde Vorau ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Schützenhöfer
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