Auf Grund des § 4 Abs. 1 und Abs. 3 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115/1967, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 131/2014, wird verlautbart:
LGBLA_ST_20160315_41Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Stadtgemeinde Gleisdorf (politischer Bezirk Weiz)Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Auf Grund des § 4 Abs. 1 und Abs. 3 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115/1967, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 131/2014, wird verlautbart:
Der im politischen Bezirk Weiz gelegenen Stadtgemeinde Gleisdorf wird mit Wirkung vom 20. März 2016 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„Im roten Schild unter silbernem, mit aus der Teilung wachsender halben grünen Lilie belegtem Schildhaupt ein silberner Querbalken, diesem unterlegt ein silbernes Lateinisches Kreuz mit oben und seitlich verbreiterten Balkenenden.“
Die der Stadtgemeinde Gleisdorf ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Schützenhöfer
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