Auf Grund des § 4 Abs. 1 und Abs. 3 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115/1967, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 131/2014, wird verlautbart:
LGBLA_ST_20160315_40Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Sankt Margarethen bei Knittelfeld (politischer Bezirk Murtal)Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Auf Grund des § 4 Abs. 1 und Abs. 3 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115/1967, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 131/2014, wird verlautbart:
Der im politischen Bezirk Murtal gelegenen Gemeinde Sankt Margarethen bei Knittelfeld wird mit Wirkung vom 20. März 2016 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„In einem silbernen Schild wachsend pfahlweise zwei rote Ruder im Schildfuß zwischen drei roten langgestielten Hämmern; die aneinanderstoßenden Hämmer selbst reichen bis zur Schildmitte und bilden einen Balken, über dem ein herschauender grüner Drache durch ein schwarzes Halsband und eine schwarze Kette in der Mitte des oberen Schildrandes angekettet ist.“
Die der Gemeinde Sankt Margarethen bei Knittelfeld ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Schützenhöfer
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