Auf Grund des § 4 Abs. 1 und Abs. 3 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115/1967, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 131/2014, wird verlautbart:
LGBLA_ST_20160226_30Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Stainach-Pürgg (politischer Bezirk Liezen)Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Auf Grund des § 4 Abs. 1 und Abs. 3 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115/1967, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 131/2014, wird verlautbart:
Der im politischen Bezirk Liezen gelegenen Marktgemeinde Stainach-Pürgg wird mit Wirkung vom 5. März 2016 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„In silbernem, mit acht roten Rosen besätem Schild ein schwarzer Panther, aus rotem, mit einer Stufenpyramide von drei behauenen silbernen Steinen belegtem Berg wachsend.“
Die der Marktgemeinde Stainach-Pürgg ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Schützenhöfer
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