Auf Grund des § 4 Abs. 1 und Abs. 3 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115/1967, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 131/2014, wird verlautbart:
LGBLA_ST_20160226_29Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Neuberg an der Mürz (politischer Bezirk Bruck-Mürzzuschlag)Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Auf Grund des § 4 Abs. 1 und Abs. 3 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115/1967, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 131/2014, wird verlautbart:
Der im politischen Bezirk Bruck-Mürzzuschlag gelegenen Marktgemeinde Neuberg an der Mürz wird mit Wirkung vom 10. März 2016 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„In goldenem Schild eine blaue, bis an den oberen Schildrand reichende Spitze, darin ein goldenes, mit einem ebensolchen Kreuzchen bestecktes unziales M. Die Spitze begleiten rechts oben ein blaues Jagdhorn, links oben zwei schräggekreuzte blaue Hämmer.“
Die der Marktgemeinde Neuberg an der Mürz ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Schützenhöfer
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.