Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Stadtgemeinde Liezen (politischer Bezirk Liezen)
LGBLA_ST_20160215_28Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Stadtgemeinde Liezen (politischer Bezirk Liezen)Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Auf Grund des § 4 Abs. 1 und Abs. 3 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115/1967, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 131/2014, wird verlautbart:
Der im politischen Bezirk Liezen gelegenen Stadtgemeinde Liezen wird mit Wirkung vom 20. Februar 2016 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„In rotem Schild eine mit unregelmäßiger Silhouette bis ins Schildhaupt ragende silberne Felswand, belegt mit einem abwärts gekehrten grünen, sich zweimal krümmenden und rot feuerspeienden Lindwurm.“
Die der Stadtgemeinde Liezen ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
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