Änderung der Bekämpfung der Amerikanischen Rebzikade und der Goldgelben Vergilbung der Rebe
LGBLA_ST_20160208_22Änderung der Bekämpfung der Amerikanischen Rebzikade und der Goldgelben Vergilbung der RebeGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Steiermärkischen Pflanzenschutzgesetzes, LGBl. Nr. 82/2002, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 185/2013, wird verordnet:
Die Verordnung betreffend die Bekämpfung der Amerikanischen Rebzikade und der Goldgelben Vergilbung der Rebe, LGBl. Nr. 35/2010, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 150/2014 wird wie folgt geändert:
Im § 8 entfallen die Absätze 6 und 7.
Die Anlagen 5 bis 8 treten außer Kraft.
Dem § 12a wird folgender Absatz 5 angefügt:
„(5) In der Fassung der Novelle LGBl. Nr. 22/2016 tritt § 8 mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 9. Februar 2016, in Kraft. Gleichzeitig treten die Anlagen 5 bis 8 außer Kraft.“
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