Änderung des Steiermärkischen Rettungsdienstgesetzes (RDG-Novelle 2015)
LGBLA_ST_20160202_20Änderung des Steiermärkischen Rettungsdienstgesetzes (RDG-Novelle 2015)Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
/Dokumente/LgblAuth/LGBLA_ST_20160202_20/image001.jpg
Der Landtag Steiermark hat beschlossen:
Das Steiermärkische Rettungsdienstgesetz, LGBl. Nr. 20/1990, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 87/2013, wird wie folgt geändert:
„(1) Die Gemeinden haben für die Besorgung der Aufgaben des allgemeinen Rettungsdienstes einen jährlichen Rettungsbeitrag je Einwohner zu entrichten. Dieser Rettungsbeitrag beträgt ab 1. Jänner 2016 9,00 Euro. Das Land hat jeder Gemeinde den Gesamtrettungsbeitrag der Gemeinden und den auf die Gemeinde entfallenden Anteil schriftlich bekannt zu geben.“
„(8) Die Änderung des § 11 Abs. 1 durch die Novelle LGBl. 20/2016 tritt mit 1. Jänner 2016 in Kraft.“
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.