Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Sankt Georgen am Kreischberg (politischer Bezirk Murau)
LGBLA_ST_20160201_16Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Sankt Georgen am Kreischberg (politischer Bezirk Murau)Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Auf Grund des § 4 Abs. 1 und Abs. 3 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115/1967, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 131/2014, wird verlautbart:
Der im politischen Bezirk Murau gelegenen Gemeinde Sankt Georgen am Kreischberg wird mit Wirkung vom 10. Februar 2016 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„In rotem Schild wachsend und hersehend silbern der gerüstete und nimbierte heilige Georg, mit der Rechten eine silberne Lanze durch den Rachen des vor ihm aus dem unteren Schildrand wachsenden roten, flammensprühenden, geflügelten sowie silbern gezähnten und gehörnten Drachenhauptes stoßend.“
Die der Gemeinde Sankt Georgen am Kreischberg ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
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